1. Mai 2021

Lichtwellenleiter Kabelanlagen - Abnahmemessungen

Lichtwellenleiter Kabelanlagen - Abnahmemessungen

Autor: Dieter Gustedt, Dipl.-Ing.(FH), fiberHELP Webseite

Teil 1: Übersicht


Die Abnahmemessung einer LWL-Kabelanlage (oder auch Glasfaser Kabelanlage) ist wesentlicher Bestandteil von Ausschreibungen für den Bau einer LWL-Kabelanlage oder wird nach Veränderungen z. B. Reparatur oder Erweiterungen gefordert. Durch die Messung soll nachgewiesen werden, ob die vertraglich festgelegten Kriterien und Spezifikationen (z.B. Streckendämpfung, Einfügedämpfung von Steckverbindern und Spleißen, Dämpfungsbelag der Faser, Dispersion usw. ) eingehalten, die Installationsstrecke entsprechend Kabelplan (z.B. Kontrolle der Polarität) verschaltet und die Kabelanlage somit für den Betrieb freigegeben werden kann.  Fehlt dieser Nachweis, bleiben die Rechnungen für den Bau der Anlage vermutlich unbezahlt. Wird die LWL-Kabelanlage trotzdem in Betrieb genommen und es treten Störungen in der Übertragung auf, fehlt der sichere Nachweis über die Funktionsfähigkeit und Qualität der LWL-Kabelanlage und die "Ursachenforschung" nimmt mehr kostbare Zeit in Anspruch.

Defacto: Ohne Abnahmemessung kein Aufschalten der Übertragungseinrichtungen für den bestimmten Service und somit kein wirtschaftlicher Erfolg für den Auftraggeber als auch Auftragnehmer.

Die Anforderungen an die Abnahmemessungen beginnen bereits mit der Planung der LWL-Kabelanlage. Dem Planer oder Projektmanager muss klar sein, welche Parameter & Eigenschaften zwingend nachgewiesen werden müssen und welche Messmethode(n) dafür erforderlich sind.

Um sicher Entscheidungen zu treffen und dem Stand der Technik zu entsprechen, bieten Normen und Standards eine sehr gute Grundlage für die Auslegung der LWL-Kabelanlage, der Abnahmemessung und Richtlinien für einen Qualitätsplan.

Es gibt eine Reihe Internationaler (IEC) Europäische Normen (EN) und Deutscher Normen (DIN),  die die erfolgreiche Installation von informationstechnischer Verkabelung unterstützen. Dies sind u. a.:
  • die Normen der Reihe EN 50173 und entsprechende anwendungsspezifische Normen
  • für die Spezifikation, die Ausführung und den Betrieb: EN 50174-1, EN 50174-2 und EN 50174-3.
  • Installation von Kommunikationsverkabelung – Prüfen installierter Verkabelung EN 50346
  • Errichtung und Betrieb von Standortverkabelung – Teil 3: Messung von Lichtwellenleiterverkabelung DIN ISO/IEC 14763-3
Im Prinzip stehen für Lichtwellenleiter Kabelanlagen für die Normenreihe EN 50173 oder IEC 11801 drei verschiedene Prüf- und Messverfahren zur Verfügung, mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen. Diese 3 Verfahren werden u. a. in der DIN ISO/IEC 14763-3 beschrieben:
  1. Dämpfungsmessung mit einer Lichtquelle und einem optischen Leistungsmessgerät typisch als OLTS (Optical Loss Test Set) bezeichnet
  2. OTDR (Optical-Time-Domain-Reflectometry) oder in Deutsch optische Zeitbereichsreflektometrie
  3. Visuelle Inspektion der Steckverbinderstirnflächen mit einem Fasermikroskop
In Weitverkehrsnetzen (WAN) mit sehr langen Kabelstrecken müssen unter Umständen weitere Parameter des Lichtwellenleiter gemessen werden, so z. B. die Chromatische Dispersion (CD) oder die Polarisations-Moden-Dispersion (PMD).

Eine 100% Testabdeckung führt zu einem hohen Aufwand für die erforderlichen Messungen, eine zu geringe Testabdeckung reduziert den Aufwand, birgt aber das Risiko Fehler oder Bauschäden nicht rechtzeitig zu erkennen, die später zum Ausfall der LWL-Kabelanlage führen können. Es ist daher ratsam, einen Qualitätsplan mit Prüfanforderungen, Spezifikationen und Testabdeckung zu erstellen.

Mit der Ausführung der Arbeiten sind nur befähigte Personen zu beauftragen, da von optischen Quellen in Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen erhebliche Gefahren ausgehen, gerade für das menschliche Auge. Hier gibt es auch ensprechende gesetzliche Regelung u. a. die  Unfallverhütungsvorschrift BGV B2.


Um sich in das Thema Abnahmemessung von Lichtwellenleiter Kabelanlagen finden Sie auf meiner Homepage einen Überblick zum Weiterbildungsangebot.


VDE 0800-200 Leitlinie für Fachkräfte im Breitbandausbau

Übersicht zur VDE 0800-200 Leitlinie

Ziel dieser 1. Leitlinie VDE 0800-200 Stand 2020 ist es, die Qualifizierung von Personal für das Arbeiten an Glasfaserinstallationen zu harmonisieren und zusätzlich dringend benötigte Fachkräfte für den Breitbandausbau zu qualifizieren.

Die VDE 0800-200 Leitlinie bildet die Basis für künftige Weiterbildungsangebote im Bereich Breitbandausbau als auch andere auf Glasfaser basierender Kommunikationstechniken.

Sie spezifiziert darüber hinaus die Vorgehensweise bei der Fort- und Weiterbildung von Personal, das im Bereich der Netzebenen 3 (Tiefbau), und 4 (Hausübergabepunkte mit den dahinterliegenden privaten Hausverteilnetzen und Rechenzentren) und zugehörigen LWL-Gewerken eingesetzt wird.

In der Leitlinie VDE 0800-200 (2020) ist bisher nur das Grundlagenmodul definiert. Dieses schließt mit einer Prüfung zur Fachkraft LWL Installation ab. Mögliche weitere Weiterbildungsmodule (Infrastruktur Fachkraft – Glasfasertechnik Leitungsbau, - Planung) sind im Gremienverbund in Diskussion.

Abbildung 1: VDE 0800-200 (2020) Modulares Schulungssystem

Die Publikation DIN VDE 0800-200 mit dem Titel „Leitlinien und Qualifizierungsmuster Breitband – Überblick und Weiterbildungs-Leitlinie für das Basismodul Glasfasertechnik“ besteht aus

·     Curriculum;

·     Anforderungen an den Referenten
·      Anforderung an die Bildungsstätte
·      Theoretische und praktische Testordnung.